| 05.07.2011, 14:00 Uhr | |
Übersicht |
Drucken
|
| GVO-Anbau: mehr Entscheidungsbefugnisse für Mitgliedstaaten Trotz eines einheitlichen, klar geregelten Zulassungsverfahrens für genveränderte Organismen (GVO) in der EU wurden bisher nur zwei GVO-Kulturen zum Anbau freigegeben. Ursache hierfür ist die Unentschlossenheit des Rates der Mitgliedstaa-ten, einer Zulassung zuzustimmen. Wohlgemerkt, alle zur Entscheidung anstehen-den Fälle wurden von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde auf ihre gesundheitliche und ökologische Unbedenklichkeit überprüft. Die Europäische Kom-mission hatte zur Überwindung dieser Situation einen Vorschlag unterbreitet, es je-dem einzelnen Mitgliedstaat zu überlassen, ob auf ihrem Territorium die geprüfte GVO-Kultur angebaut werden darf oder nicht. Ein Verbot war an klare Bedingungen geknüpft. Der heute vom Europäischen Parlament beschlossene Vorschlag veränderte den Kommissionsvorschlag wesentlich, sodass von einem vormals festgelegten Grund-satz der Koexistenz von biologischer und konventioneller Landwirtschaft sowie Land-wirtschaft mit gentechnisch veränderten Produkten kaum noch die Rede sein kann. Die Ablehnung muss nicht nur auf rein wissenschaftlichen Grundlagen beruhen, sondern viele unbestimmte Formulierungen gestatten jedem Land ohne Probleme Gentechnik zu verbieten. Das wird viele Regierungen verleiten, den starken, populis-tisch begründeten Aktionen "gegen Gentechnik" zu folgen. |
|
Ältere Artikel finden Sie im Archiv.


