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| 16.12.2011, 15:00 Uhr | |
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| Tagesmütter nicht von EU-Hygieneregeln betroffen Berliner Interpretation widerspricht Sinn der Gesetzgebung Als ehemaliger Berichterstatter für das europäische Hygienepaket zeigt sich der Europaabgeordnete Dr. Horst Schnellhardt (EVP / CDU) entsetzt über die Auslegung in Teilen Deutschlands, dass Tagesmütter von der Einhaltung der Hygieneregeln betroffen sein sollen: "Bei der Erarbeitung der Hygieneregeln war Flexibilität ein wesentliches Leitprinzip: Den verantwortlichen Behörden wurde mit den erlassenen Regeln die Möglichkeit gegeben, auf die besonderen Bedingungen vor Ort reagieren zu können. So haben wir beispielsweise nicht mehr explizit vorgeschrieben, dass Räume eines Lebensmittelunternehmers gefliest sein müssen, sondern nur, dass eine angemessen Reinigung möglich sein muss. Auch von Fliegengittern an Küchenfenstern steht in den Verordnungen nichts geschrieben." "Die Produktion und der Vertrieb von Lebensmitteln ist die Haupttätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Davon kann bei Tagesmüttern nicht die Rede sein, denn die Essensabgabe ist nicht Hauptzweck ihrer Tätigkeit. Sie ist vielmehr mit den Mahlzeiten im Elternhaus vergleichbar. Eine solche unverhältnismäßige Auslegung der europäischen Regeln widerspricht dem ursprünglichen Interesse des Gesetzgebers. Ich hoffe sehr, dass die Berliner Behörden ihren Ansatz noch einmal überdenken und im Sinne des Gesetzgebers die Tagesmütter nicht den Hygienevorschriften unterziehen", so Schnellhardt.
Abschließend fügt Schnellhardt hinzu: "Wenn die Mitgliedstaaten die gebotene Flexibilität ausnutzen, um strengere Maßnahmen zu erlassen, als in den Verordnungen festgelegt ist, so können sie dies im Interesse der öffentlichen Gesundheit tun - aber ohne Brüssel die Schuld für den zusätzlichen Aufwand in die Schuhe zu schieben." |
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